Bedingungen für den Gastwolf
Idealerweise bist Du über 18 Jahre alt und kennst eine Hexe (einen Wolf) aus unserem Verein, die/der Dir als Pate behilflich sein kann und ein bisschen Vermittlungsarbeit leistet.
Unser Verein verfügt über zwei Gastwolfhäs, die gegen eine Leihhäsgebühr und Pfand entliehen werden können. Du erhältst eine Maske sowie eine „Jungwolfausstattung“ und ein Gastwolfschild vom Verein.
Personen unter 18 Jahren verleihen wir keine Masken. In diesem Fall kann eine Jungwolfausstattung ohne Maske entliehen werden.
Pro Veranstaltung erheben wir eine Gastgebühr. Verpflegung und Fahrtkosten sind darin nicht enthalten.
Pro Veranstaltung/Person:
Gastgebühr ab 10 Jahre: | 5 € |
Leihhäsgebühr: | 15 € |
Pfand für das Leihhäs: | 50 € |
Buskosten (sofern Bus genutzt wird) | 15,00 € |
Als Gastwolf solltest Du Dich auf jeden Fall mindestens 4 Tage vor einer Veranstaltung hier anmelden.
Beim Beitritt in den Verein ändert sich dein Status dann zum Jungwolf, sobald der Hexenrat zugestimmt hat. Dies ist aufgrund der begrenzten Maskenanzahl nur nach einer Saison möglich und nur, wenn noch ein „Wolfsplatz“ frei ist. Eine Jungwolfausstattung muss angeschafft werden, die Maske leihen wir Dir gegen eine Gebühr und Pfand. Nach 1-2 Jahren entscheidet dann der Hexenrat, ob Du in das Wolfsrudel aufgenommen wirst und eine feste Wolfsnummer erhältst. Nähere Informationen zum Jungwolf bekommst Du natürlich auf Wunsch.